Senden Sie diese Erklärung ausgefüllt und unterschrieben
an die Besoldungsstelle:
Diözese Eichstätt (KdöR)
Bischöfliches Ordinariat
Abt. Personal
Fachbereich Personalabrechnung
Leonrodplatz 5
85072 Eichstätt
Dann werden ab dem nächsten möglichen Termin der monatliche Nachkommabetrag ihres Entgelts
und - wenn Sie das möchten - zusätzlich 1 Euro abgezogen.
Der einbehaltende Betrag wird ausgewiesen und kann bei der Steuererklärung als Spende geltend gemacht werden.
Ihre Teilnahme ist freiwillig. Der Widerruf der Erklärung ist jederzeit möglich.
Das Monatsgehalt ist für jeden von uns eine wichtige Sache. Den beiden Stellen hinter dem Komma auf der Abrechnung schenkt dabei kaum einer Beachtung.
Die Aktion „Restcent“ der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG-MAV-A), an der sich inzwischen viele hundert Mitarbeiter des Bistums Eichstätt beteiligen, macht sie zu Helden.

