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24.02.2024

Neue Schlichtungsordnung in Kraft gesetzt!

Mit Veröffentlichung im Pastoralblatt 1/2024 hat Bischof Gregor Maria Hanke die neue Schlichtungsordnung für den A-Bereich (Verfasste Kirche) des Bistums Eichstätt in Kraft gesetzt. Bereits im Juli 2023 wurde die Übernahme der Neufassung der Ordnung für Schlichtungsverfahren von der Bayer Regional-KODA in das Arbeitsvertragsrecht der Bayer. Diözesen (ABD, Anhang II: Kirchengesetzliche Ordnungen mit arbeitsvertragsrechtlicher Relevanz, 2. Ordnung für Schlichtungsverfahren) beschlossen.

Die Ordnung für Schlichtungsverfahren dient dazu, Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten möglichst beizulegen, ohne dass eine gerichtliche Klärung erforderlich wird. Daneben umfasst sie künftig auch einen neu eingeführten zweiten Verfahrensstrang, über den individualrechtlich eine Kontrollmöglichkeit geschaffen wird, wenn ein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag nicht seiner Verpflichtung nachkommt, kirchliches Arbeitsvertragsrecht korrekt anzuwenden.

Neue Schlichtungsordnung