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Aufgaben der Mitgliederversammlung

Der Mitgliederversammlung obliegt

  • die Wahl bzw. Abberufung der Mitglieder des Vorstands,
  • die Entgegennahme und Beratung des Tätigkeitsberichts des Vorstands,
  • die Beratung und Beschlussfassung über die in § 25 Abs. 2 MAVO festgelegten Zwecke der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen

Zusammensetzung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung setzt sich aus Vertretern der die DiAG-MAV-A bildenden MAVen zusammen. Sie findet mindestens 1x - höchstens aber 3x jährlich in der Regel in Eichstätt statt. Sie ist nicht öffentlich. 

Jede Mitarbeitervertretung entsendet aus ihrer Mitte Vertreterinnen oder Vertreter.

Hat eine Mitarbeitervertretung
- 1 bis 5 Mitglieder, wird 1 Delegierter,
- 6 bis 8 Mitglieder, werden 2 Delegierte,
- 9 und mehr Mitglieder, werden 3 Delegierte entsandt.

Die gem. § 48 MAVO gewählten Sprecherinnen und Sprecher der Jugendlichen und Auszubildenden sowie die entsprechend den Vorschriften des Sozialgesetzbuches IX gewählten Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten bestimmen jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter, der oder die mit beratender Stimme an den Mitgliederversammlungen teilnimmt.

Eine gewählte Vertreterin oder ein gewählter Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bayerischen Regional-KODA nimmt mit beratender Stimme an den Mitgliederversammlungen teil.