Zum Inhalt springen

MAV-Schulungen - Tipps für die Praxis

Der Weg zur Schulung:

Sie finden eine passende Schulungsveranstaltung, die für MAV-Mitglieder in der Diözese auch genehmigt ist.

  1. Sie beraten innerhalb der MAV über den Schulungswunsch und treffen einen dahingehenden Beschluss.
  2. Dieser Beschluss ist im Protokoll der jeweiligen MAV-Sitzung festzuhalten.
  3. Sie weisen den Leiter der Einrichtung auf Ihren Schulungswunsch hin, damit er dies entsprechend einplanen kann.

Hier geht es zu einem Musterformular zum Beantragen einer Schulung, wie Sie es in Ihrer MAV-Arbeit verwenden können.

Probleme im Zusammenhang mit MAV-Schulungen kann es z.B. geben,

  • wenn der Dienstgeber das MAV-Mitglied für die Schulung aus dienstlichen Gründen nicht im nötigen Umfang freistellen möchte. Hier ist es hilfreich, die MAV-Schulung möglichst frühzeitig zu beantragen, um diese bei der Dienstplangestaltung berücksichtigen zu können. Die reine Notwendigkeit einer Vertretung ist übrigens kein Grund, eine Schulung aus dienstlichen Gründen zu verweigern. Hier müssen schön dringende nicht-planbare Gründe eintreffen, wie eine plötzlich auftretende Grippe-Epidemie, die das restliche Personal komplett ausfallen lässt.
  • wenn der Dienstgeber die Schulung der MAV aus dem Budget der beruflichen Fortbildungen bezahlen will. Hier ist es hilfreich, deutlich zu machen, dass berufliche Fortbildung und MAV-Schulung zwei völlig unterschiedliche Dinge sind. Die Schulung der MAV nach MAVO ist bischöfliches Gesetz und bischöflicher Wille. Hierzu gehört eine eigene Haushaltsstelle für die Kosten der MAV, die ausreichend auszustatten ist.
    Die MAV-Schulungskosten sind Kopfkosten für die gesamte Einrichtung und nicht dem Einrichtungsteil zuzurechnen, in dem das jeweilige MAV-Mitglied zufällig arbeitet.
  • wenn der Dienstgeber das MAV-Mitglied für die Schulung nicht im nötigen Umfang freistellen kann, ohne die KollegInnen zu belasten. Hier ist es hilfreich, Vorteile durch die Schulung für die Kolleginnen und Kollegen und den Dienstgeber deutlich zu machen.

    Mögliche Argumente sind hier:
     
    • Die MAV-Arbeit kann nach der Schulung effizienter erfolgen.
     
    • Eine MAV, die die MAVO und den Umgang damit gut kennt, kann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut vertreten und ist dem Dienstgeber ein Gesprächspartner auf Augenhöhe.
     
    • Gute Arbeit erfordert Qualifikation.


Auch in diesen Fragen beraten wir Sie gerne.

 

Geeignete Schulungen finden Sie unter folgenden Links:
 

KAB-Bildungswerk Augsburg

https://bildungswerk.kab-augsburg.org

 

Heinrich Pesch Haus

Katholische Akademie Rhein-Neckar
https://heinrich-pesch-haus.de

 

kifas GmbH - KAB-Institut für Fortbildung und angewandte Sozialethik

https://kifas.org