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Unsere Aufgaben

… sind in §25 MAVO geregelt

Wir unterstützen Sie und Ihre MAV in allen Fragen des Mitarbeitervertretungsrechts durch:

  • telefonische Beratung,
  • Beratung per E-Mail und vor Ort in der jeweiligen Einrichtung,
  • Treffen zum Informations-  und Erfahrungsaustausch,
  • aktuelle Informationen über diese Homepage,
  • Informationen zu Schulungen,
  • Beratung bei Anträgen an die Einigungsstelle oder das Kirchliche Arbeitsgericht
  • Förderung der Anwendung der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)
  • und vieles mehr…

… zu unseren Aufgaben gehört außerdem:

  • die Erarbeitung von Vorschlägen zur Fortentwicklung der MAVO,
  • Abgabe von Stellungnahmen zu Vorhaben der Bayer. Regional-KODA bzw. der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes jeweils nach Aufforderung durch den Vorsitzenden der Kommission,
  • Mitwirkung an der Wahl zu einer nach Art. 7 GrO zu bildenden Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts, soweit eine Ordnung dies vorsieht,
  • Erstellung von Beisitzerlisten nach § 44 Abs. 2 Satz 1 MAVO,
  • Mitwirkung bei der Besetzung der Kirchlichen Arbeitsgerichte nach Maßgabe der Vorschriften der KAGO (Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung).