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Unsere Aufgaben

… sind in §25 MAVO geregelt

Wir unterstützen Sie und Ihre MAV in allen Fragen des Mitarbeitervertretungsrechts durch:

  • telefonische Beratung,
  • Beratung per E-Mail und vor Ort in der jeweiligen Einrichtung,
  • Treffen zum Informations-  und Erfahrungsaustausch,
  • aktuelle Informationen über diese Homepage,
  • Informationen zu Schulungen,
  • Beratung bei Anträgen an die Einigungsstelle oder das Kirchliche Arbeitsgericht
  • Förderung der Anwendung der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)
  • und vieles mehr…

… zu unseren Aufgaben gehört außerdem:

  • die Erarbeitung von Vorschlägen zur Fortentwicklung der MAVO,
  • Abgabe von Stellungnahmen zu Vorhaben der Bayer. Regional-KODA bzw. der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes jeweils nach Aufforderung durch den Vorsitzenden der Kommission,
  • Mitwirkung an der Wahl zu einer nach Art. 7 GrO zu bildenden Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts, soweit eine Ordnung dies vorsieht,
  • Erstellung von Beisitzerlisten nach § 44 Abs. 2 Satz 1 MAVO,
  • Mitwirkung bei der Besetzung der Kirchlichen Arbeitsgerichte nach Maßgabe der Vorschriften der KAGO (Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung).

Die nächsten Termine

Donnerstag, 06. März
18.00 Uhr
Dienstag, 29. April
09.00 Uhr
Mittwoch, 04. Juni
09.00 Uhr
Mittwoch, 12. November
13.30 Uhr
Dienstag, 25. November